Willkommen in der Welt des Kite-Surfens!

Summer Run Sylt 2026 – Sylt bewegt sich!

Seid dabei, wenn am 28. August der Startschuss für ein ganz besonderes sportliches Highlight fällt! Im Rahmen des legendären Defender GKA Kite-Surf World Cup Sylt laden wir euch ein, gemeinsam mit uns die Promenade und die malerische Umgebung von Westerland laufend zu erobern.

Ob ambitionierter Insulaner, motivierter Urlauber oder Gelegenheitsläufer – beim Summer Run Sylt steht der Spaß an der Bewegung und das Nordsee-Feeling im Vordergrund.

DEIN SUMMER RUN SYLT

Allgemeine Information

Urbaner Vibe trifft Natur pur!

Wir starten direkt auf der Promenade am Brandenburger Strand. Von dort aus führt euch der Kurs entlang der Küste, durch das angrenzende grüne Vorland und durch die charmanten Gassen von Westerland, bevor es für den großen Zieleinlauf zurück auf die Promenade geht.

Die Eckdaten auf einen Blick:

Wann
Freitag, 28. August 2026

Startzeit
09:00 Uhr (Pünktlich zum Wachwerden!)

Start und Ziel
Promenade am Brandenburger Strand (Eventgelände Defender GKA Kite-Surf World Cup)

Distanz
7,5 km (nicht DLV-vermessen)

Messung
Elektronische Zeitnahme mit Startnummer für alle Teilnehmer

DAS ERWARTET EUCH:

  • Warm-up-Party
    Ein Live-DJ und unsere Moderation sorgen am Start für die richtige Betriebstemperatur und pushen euch über die Linie.
  • Erfrischung Unterwegs
    Damit euch auf der Strecke nicht die Puste ausgeht, haben wir bei etwa der Hälfte der Distanz eine Verpflegungsstation mit Wasser und isotonischen Getränken eingerichtet.
  • Finisher-Paket
    Im Ziel erhält jeder Teilnehmer eine exklusive Erinnerungsmedaille sowie eine persönliche Urkunde (online zum Download).
  • Power-Up
    Eine reichhaltige Zielverpflegung mit Obst, Getränken und Snacks wartet darauf, eure Speicher wieder aufzufüllen.
  • World Cup-Feeling
    Nach dem Lauf könnt ihr direkt ins Event-Geschehen des Defender GKA Kite-Surf World Cups eintauchen.

ANMELDUNG, PREISE & MEHR

Early Bird Special – Jetzt schnell sein!

Sichert euch den besten Deal für euren Sommer-Lauf! Für alle Schnellentschlossenen bieten wir unser exklusives Early Bird Ticket für nur 22,00 € an.

Wichtig zu wissen: Das Kontingent für den Early Bird Tarif ist begrenzt. Danach greift unsere gestaffelte Preisstruktur – das heißt: Je früher ihr euch anmeldet, desto günstiger seid ihr dabei! Wer zuerst kommt, läuft zum Bestpreis.

Also – Packt eure Laufschuhe ein und werdet Teil der Worldcup-Familie!

Hinweis: Da die Strecke nicht DLV-vermessen ist, stehen das gemeinsame Erlebnis und die Freude am Sport im Vordergrund – die perfekte Gelegenheit, die Insel von einer neuen Seite kennenzulernen.

Bist du bereit für den Sommer-Lauf deines Jahres? Wir sehen uns am Brandenburger Strand!

Haftungs­ausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Summer Run Sylt veranstaltet von MMP Event GmbH.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Summer Run Sylt veranstaltet von MMP Event GmbH im Auftrag des Verein Marathon e.V.

Stand: Oktober 22

Ausrichter des Summer Run Sylt ist die MMP Event GmbH. Die MMP Event GmbH (in Folge Veranstalter genannt) ist mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb der Startberechtigung/Anmeldung und Teilnahme am Summer Run Sylt sowie damit in Verbindung stehenden Käufen oder Dienstleistungen.
Durch die Anmeldung über die Webseite kitesurfworldcup.de kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Anmelder und dem Veranstalter (Kontaktdaten siehe oben) zustande. Hierfür gelten diese AGB/Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss (in Folge AGB genannt). Der Teilnehmer stimmt durch die Anmeldung diesem Dokument und folgendem Inhalt zu. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.
Der Lauf ist eine freie Sportveranstaltung und unterliegt nicht der Aufsicht des DLV oder anderer Verbände. Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Teilnahmebedingungen und Sicherheitsvorschriften des Veranstalters. Die sportliche Durchführung orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Fair Play; ein Anspruch auf Einhaltung der IWR/DLV-Wettkampfregeln besteht nicht.

2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist verbindlich. Nach Prüfung wird die Anmeldung durch Übersendung einer Anmeldebestätigung auf der Grundlage dieser AGB durch den Veranstalter bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande (Vertragsschluss).

(2) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung des Kunden, die gemäß §2 (1) online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. falsche Angaben zu persönlichen Daten/Kontaktdaten, Auskünfte über Gesundheitszustand).

3 Preisbestandteil und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters und setzt sich zusammen aus Organisationsgebühr und Startgebühr.

(2) Die Zahlung der Anmeldegebühr ist im Anschluss der Anmeldung fällig.

(3) Der Teilnehmer kann per SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte zahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über race result Timing für MMP Event GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln.

(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Angaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

(5) Nicht bezahlte Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

4 Kein Widerrufsrecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten/Anmeldungen für Sportveranstaltungen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Leistung.

5 Rückgabe, Erstattung und Stornierung von Startplätzen

(1) Eine Rückgabe und Erstattung der Anmeldegebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Im Falle einer Kapazitätsänderung bei der Disziplin oder der Absage der Disziplinen im Vorfeld der Veranstaltung, behält sich der Veranstalter vor, Startplätze zu stornieren. Im Falle einer Stornierung der Disziplin im Vorfeld wird dem Teilnehmer der volle Preis inkl. aller Gebühren erstattet.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt), die eine Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Geldes.

(4) Wird die gesamte Veranstaltung komplett abgesagt, so erhält der Teilnehmer die Anmeldegebühr zurück. Die Organisationsgebühr wird nicht zurückgezahlt.

(5) Kurzfristige Änderungen an den Organisationsabläufen aufgrund behördlicher Vorgaben sind möglich und sind kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.

(6) Bei Stornierung, Verschiebung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

6 Weiterverkauf und/oder Übertragung des Startplatzes

Der Erwerb der Anmeldung zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Die Anmeldung ist personengebunden. Anmeldeberechtigungen dürfen in keinem Fall weiterverkauft übertragen oder verschenkt werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung/Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

7 Haftung und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm der Gesundheitszustand durch einen Arzt als zur Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet bestätigt wurde.

(3) Die Haftung des Veranstalters, der Sponsoren und der Gemeinde Sylt für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

(6) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist teilnahmeberechtigt.

(7) Der Teilnehmer erklärt, dass er am Veranstaltungstag nur gesund an den Start gehen wird. Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehen, so ist ein Start nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Zweifel vom Teilnehmer vor dem Start ein Nachweis zu verlangen, der nicht älter als 48 Stunden ist, dass keine Erkrankung vorliegt. (auch in Abhängigkeit von behördlichen Vorgaben – Änderungen möglich)

(8) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sich des Risikos bewusst ist, dass er sich trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit wie etwa dem Corona-Virus anstecken könnte. Einen 100 prozentigen Schutz vor einer Erkrankung kann der Veranstalter nicht gewährleisten.

(9) Die Startunterlagen inklusive Startnummer müssen persönlich vor Ort – gegen Vorlage eines Personalausweises/Lichtbildausweises abgeholt werden. Nur mit einer unterschriebenen Vollmacht können auch Unterlagen für andere Teilnehmer abgeholt werden.

(10) Die Zeitmessung erfolgt mittels Startnummer. Eine Teilnahme ohne Zeitmessung ist nicht möglich.

8 Veranstaltungsgelände

(8.1) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Anmeldung/ einer gültigen Startnummer gestattet.

(8.2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung führt zum Ausschluss der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(8.3) Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Situationen wie einer Pandemie, zusätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen wie zum Beispiel Gesundheitsvorgaben wie das Tragen von Masken anzuordnen oder Fiebermessungen vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes durchzuführen und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern.

9 Disqualifikation

Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere wenn die oben unter §8 genannten Punkte missachtet werden und/oder einer der folgenden Punkte vorliegt. Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Missachtung der geltenden Wettkampbedingungen laut §1
Falsche Angaben bei der Anmeldung
Manipulation an oder bei der Zeitmessung
Manipulation an der Startnummer, insbesondere wenn der Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird.
Start ohne Startnummer
Starten mit der Startnummer eines anderen Läufers
Begründeter Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping)
Begründetet Annahme, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht starten sollte oder nicht weiter teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Läufer sich außerhalb des Zeit Limits befindet ( 2:00 Stunden).
Unterschreiten des Mindestalters
Begleiten von Läufern auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates, Rollern oder ähnlichem
Tragen von Kopfhörern und Hören von Musik via Smartphones etc. (gefährdet den Läufer und andere)
Missachtung von Ansagen des Ordnungspersonals, Streckenhelfer oder Veranstalter
Gegen die Wertung kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch beim Veranstalter eingelegt werden. Der Veranstalter behält sich vor, auch nach dieser Frist bei groben Verstößen Teilnehmer zu disqualifizieren.

Wettkampfbestimmungen
Der Summer Run Sylt ist eine freie Sportveranstaltung und wird nach den Bestimmungen des Veranstalters durchgeführt. Da der Lauf nicht beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) angemeldet ist, findet keine offizielle Verbandsaufsicht statt. Dennoch orientiert sich die sportliche Durchführung an den allgemeinen Grundsätzen des Fair Play.

Die Einhaltung der vom Veranstalter festgelegten Regeln (z. B. Streckenführung, Sicherheitshinweise) wird durch die eingesetzten Streckenposten überwacht. Da die Laufstrecke nicht amtlich vermessen ist, sind die erzielten Zeiten nicht bestenlistenfähig im Sinne der DLO (Deutsche Leichtathletik-Ordnung).

Streckenführung
Die Laufstrecke des Summer Run Sylt hat eine Länge von 7,5 km. Da die Strecke nicht amtlich durch den DLV vermessen wurde, sind die erzielten Zeiten nicht bestenlistenfähig. Die Distanz wurde nach bestem Wissen (per GPS/Messrad) ermittelt; geringfügige Abweichungen aufgrund der Streckenführung (z.B. Dünenwege, Promenadenverlauf) sind möglich.

Auswertung der Ergebnisse
Das Ranking (Ergebnisliste) erfolgt nach dem internationalem Regelwerk nach der Bruttozeit, wobei die Nettozeit als zusätzliche Information mit aufgeführt werden kann

10 Bild- & Tonaufnahmen

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.

(2) Durch die Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass die anlässlich der Veranstaltung ggf. von ihm erstellten Foto- und Videoaufnahmen von Veranstalter, dem Marathon-Verein sowie allen Partnern und Sponsoren (und jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie Medienvertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung, TV-Übertragungen, Social Media Kanälen, Werbemaßnahmen, etc. uneingeschränkt veröffentlicht und verwendet werden können. (TV, Online-Abruf, etc.).

11 Datenschutz

Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages /die Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen sowie die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (veröffentlicht werden folgende Daten, die der Teilnehmer bei der Anmeldung angibt: Name, Vorname, Altersklasse, Disziplin und gegebenenfalls Verein sowie in den Ergebnislisten Zeit und Platzierung).

Die Daten zur Anmeldung werden von race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen im Namen des Veranstalters erhoben (race result Timing als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO).

Die Datenschutzleitlinie von race result Timing finden sich hier: link

Die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters finden sich hier: link

Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe von Teilnehmerdaten findet in keinem Fall statt.

12 Deutsche Fassung

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist soweit gesetzlich zulässig Köln/Deutschland.

13 Wirksamkeit der Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Verband

Global Kite-Sports Association

Die Global Kite Sports Association (GKA) hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Kitesport-Industrie zu vertreten, um die Interessen aller (professionellen) Kite-Rider:innen zu unterstützen und zu fördern.

Die GKA arbeitet mit der Kitesport-Industrie zusammen, um zuverlässige Informationen über Marktentwicklungen zu liefern und den Fahrern eine Plattform zu bieten, um die Ziele der GKA zu erreichen. Das Hauptziel der GKA ist es jedoch, durch die Entwicklung und Umsetzung von Ausrüstungsstandards kontinuierlich dafür zu sorgen, dass das Kitesurfen weiterhin sicher betrieben wird.

WorldSailing

WorldSailing ist der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) offiziell anerkannte Weltverband für den Segelsport.

World Sailing ist verantwortlich für:

  • die Förderung des Sports auf internationaler Ebene,
  • die Organisation des Segelsports bei den Olympischen und Paralympischen Spielen,
  • die Ausarbeitung der Wettkampfregeln und des Reglements für alle Segelwettbewerbe,
  • die Ausbildung von Schiedsrichtern, Obmännern und anderen Verwaltern,
  • die Entwicklung des Sports auf der ganzen Welt,
  • und die Vertretung der Segler:innen in allen Angelegenheiten des Sports.

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